Mit der Blue Card ein richtiges Zuhause finanzieren – möglich!

Veröffentlicht am: 29.12.2022

Kategorie: News

Mit der Blue Card ein richtiges Zuhause finanzieren – möglich!

Manchmal braucht es keinen großen Ortswechsel, um ein neues Kapitel im Leben zu beginnen. In diesem Fall lag das neue Zuhause buchstäblich nur drei Häuser weiter von der bisherigen Mietwohnung entfernt. Ein vertraßtes Umfeld, bekannte Nachbarn, der gleiche Alltag – und doch ein entscheidender Schritt in Richtung Eigentum.

Dabei war der Immobilienkauf keineswegs spontan geplant. Die Familie trug den Wunsch nach den eigenen vier Wänden schon lange in sich. Gespräche über Finanzierung, Zukunftspläne und Möglichkeiten hatten bereits stattgefunden. Doch wie so oft im Leben kam der entscheidende Impuls unerwartet: Die Information über den geplanten Verkauf des Hauses erreichte sie plötzlich – und genau im richtigen Moment. Oder wie man es gerne sagt: Die Sterne standen günstig.


Ein Verkäufer mit Herz – und ein schneller Übergang

Was diesen Fall besonders machte, war nicht nur die Nähe des neuen Zuhauses, sondern auch der menschliche Faktor. Der Verkäufer zeigte außergewöhnliches Vertrauen und Entgegenkommen. Direkt nach dem Notartermin übergab er die Schlüssel – ein Schritt, der aus rechtlicher Sicht eigentlich verfrüht ist, da die Übergabe offiziell erst nach vollständigem Zahlungseingang erfolgen sollte.

Doch manchmal entscheidet nicht nur das Vertragswerk, sondern auch gegenseitiges Vertrauen. Für die Käufer bedeutete diese frühe Schlüsselübergabe einen enormen Vorteil: Sie konnten sofort mit den Renovierungsarbeiten beginnen.

Das Ziel war klar definiert – die Feiertage sollten bereits im eigenen Haus verbracht werden. Ohne lange Übergangsphase, ohne Zwischenlösungen. Ein ambitionierter Plan, der jedoch mit viel Engagement, Organisation und klarer Priorisierung umgesetzt wurde.


Renovieren mit Ziel und Motivation

Kaum waren die Schlüssel in der Hand, ging es los: Wände, Böden, kleinere Anpassungen – alles wurde darauf ausgerichtet, das Haus rechtzeitig bewohnbar zu machen. Die Motivation war hoch, denn es ging nicht nur um ein Gebäude, sondern um ein neues Zuhause.

Diese Phase zeigte einmal mehr, wie wichtig Planung und Entscheidungsfreude beim Immobilienkauf sind. Wer weiß, was er will, kann auch unter Zeitdruck klare Entscheidungen treffen – vorausgesetzt, die finanziellen Grundlagen stimmen.


Aufenthaltsstatus und Finanzierung: ein entscheidender Punkt

Besonders lehrreich an diesem Fall ist ein oft unterschätzter Aspekt der Immobilienfinanzierung: der Aufenthaltsstatus.

Viele Menschen gehen davon aus, dass ohne eine physisch ausgestellte Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) keine Finanzierung möglich ist. In der Praxis ist das jedoch differenzierter zu betrachten.

Wenn alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach 21 bzw. 33 Monaten erfüllt sind, die Unterlagen eingereicht wurden und bereits eine positive schriftliche Rückmeldung der Ausländerbehörde vorliegt, reicht diese Bestätigung für viele Banken aus.

In diesem konkreten Fall akzeptierte die Bank die schriftliche Zusage der Behörde und bewertete die Kreditnehmer so, als läge bereits eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis vor. Ein entscheidender Vorteil, der den Finanzierungsspielraum deutlich erweiterte.


Finanzierung mit Blue Card – realistisch und machbar

Die Finanzierung selbst basierte auf einer klaren Struktur:
20 % Eigenkapital zuzüglich der Kaufnebenkosten, kombiniert mit einer bestehenden Blue Card.

Zwar war die Auswahl an Banken in dieser Konstellation eingeschränkt, doch das bedeutet nicht, dass eine Finanzierung unmöglich ist. Im Gegenteil: Entscheidend ist nicht die Anzahl der Banken, sondern die eine, die zur individuellen Situation passt.

Und genau das hat in diesem Fall funktioniert. Trotz fehlender physischer Niederlassungserlaubnis konnte die Finanzierung erfolgreich umgesetzt werden – strukturiert, realistisch und nachhaltig.


Müssen beide Partner eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben?

Diese Frage begegnet mir in der Beratung immer wieder – und sie lässt sich nicht pauschal beantworten.

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Ein Partner kann unter Umständen nicht in die Finanzierung einbezogen werden, wenn sein Aufenthaltsstatus nicht ausreichend ist.

  • Alternativ hängt vieles von der Kredithöhe, der Einkommensstruktur und dem vorhandenen Eigenkapital ab.

Jeder Fall ist individuell. Genau deshalb sind allgemeine Aussagen oder pauschale Absagen selten zielführend.


Fazit: Kein Märchen – aber oft ein gutes Ende

Ich bin kein Weihnachtsmann und verspreche keine Wunder. Aber die Praxis zeigt immer wieder: Auch bei komplexen Ausgangssituationen, insbesondere rund um Visa- und Aufenthaltsfragen, kann es ein sehr gutes Ende geben.

Wer den Wunsch nach Wohneigentum hat, sich aber durch formale Hürden blockiert fühlt, sollte nicht vorschnell aufgeben. Ein persönliches Gespräch, eine saubere Analyse und die richtige Strategie machen oft mehr möglich, als man zunächst denkt.

Manchmal braucht es nur den richtigen Moment, die passende Immobilie – und jemanden, der den Weg kennt.